Rechtsanwalt Thomas Wagner-Szemethy in Schwechat

GmbH - Gesellschaft mit beschränkter Haftung

Allgemeines zur GmbH:

Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) ist eine österreichische juristische Person mit eigener Rechtspersönlichkeit. Das bedeutet, dass die Gesellschaft im eigenen Namen Rechte erwerben, Verbindlichkeiten eingehen sowie klagen und geklagt werden kann. Die GmbH wird durch ihre Gesellschafter errichtet. Dies kann eine Person oder es können auch mehrere Personen sein. Das Stammkapital der Gesellschaft muss zumindest EUR 35.000,– betragen. Hiervon ist die Hälfte bei der Gründung, sohin EUR 17.500,00 bar einzuzahlen. 

Ausgenommen es wird die Gründungsprivilegierung in Anspruch genommen. In diesem Fall beträgt das Stammkapital ebenfalls EUR 35.000,00 wird jedoch vorerst mit mindestens EUR 10.000,– festgelegt und sind nur EUR 5.000,– bar einzubringen.

Eine GmbH ist vor allem dann interessant, wenn der persönliche vom wirtschaftlichen Haftungsbereich getrennt werden soll. Es wird, in dem das Unternehmen im Rahmen einer GmbH betrieben wird, eine Haftungstrennung vorgenommen. Die GmbH haftet nur für ihre Verbindlichkeiten. Die Gesellschafter haften jedoch nicht für Verbindlichkeiten der Gesellschaft außer mit ihrer Stammeinlage. Das bedeutet, dass für den Fall der Insolvenz maximal die Stammeinlage des Gesellschafters verloren gehen kann, nicht jedoch sein Privatvermögen. Achtung: Dies gilt nicht für spezielle Sachverhalte, welche in einer allfälligen Besprechung geklärt werden sollten.

Steuern und Buchhaltung:

An Steuern fallen in einer GmbH in der Regel die Körperschaftssteuer (KÖst) und die Kapitalertragssteuer (KESt) an. Die KÖSt beträgt im Moment noch 25%. Diese wird jedoch ab dem Jahr 2023 etappenweise auf 24% und ab dem Jahr 2024 auf 23% gesenkt werden. Die KÖSt ist auf den Gewinn der Gesellschaft zu bezahlen.

Hat die GmbH zum Beispiel einem Gewinn von EUR 100,– (bei einem KÖSt-Satz von 24%) so beträgt die KÖSt EUR 24,–. Die verbleibenden EUR 76,– können danach als möglicher Gewinnanteil an die Gesellschafter ausgeschüttet werden und würde der jeweilige Gesellschafter auf den ihn zufließenden Gewinnanteil die KESt von 27,5% bezahlen.

Sollte Ihre GmbH jedoch eine äußerst geringe wirtschaftliche Tätigkeit entfalten, so ist darauf zu achten, dass die Mindest-KESt in Höhe von EUR 437,50 für jedes volle Kalendervierteljahr anfällt. Diese ergibt eine Gesamtjahresbelastung von EUR 1.750,–.

Um eine ordentliche Besteuerung möglich zu machen, sowie aus Gründen des Gläubigerschutzes, ist die GmbH zwingend verpflichtet, ein Rechnungswesen, basierend auf der doppelten Buchhaltung, zu führen. Es muss in diesem Zusammenhang jedes Jahr auch ein entsprechender Jahresabschluss aufgestellt und vom Geschäftsführer gegengezeichnet sowie beim Firmenbuch eingereicht werden.

Vertretung:

Die GmbH wird nach Außen durch den oder die Geschäftsführer gerichtlich und außergerichtlich vertreten. Jede GmbH muss zumindest einen Geschäftsführer haben. Wenn mehrere Geschäftsführer vorhanden sind, kann festgelegt werden, dass diese einzeln vertretungsbefugt oder gesamt vertretungsbefugt sein werden.

Die Geschäftsführer haben bei der Geschäftsführung die Sorgfalt eines ordentlichen Geschäftsmannes anzuwenden und haften der Gesellschaft, wenn sie ihre Obliegenheiten verletzen.

Ganz allgemein besteht bei der Führung der GmbH ein entsprechendes Haftungsrisiko. Dieses können wir gerne gemeinsam besprechen und abklären.

Der Weg zur GmbH:

Die GmbH entsteht durch Eintragung ins Firmenbuch. Zwingend notwendig ist hierfür, dass ein Gesellschaftsvertrag in Notariatsaktsform errichtet wird.

Als erstes ist es relevant sich über die wichtigsten Punkte der GmbH Klarheit zu verschaffen. Dies betrifft:

– die Anzahl der Gesellschafter

– die Höhe der übernommenen Stammeinlagen

– Inanspruchnahme der Gründungsprivilegierung

– Vertretungsrecht der Geschäftsführer

– Firma (der Name der Gesellschaft)

– Unternehmenszweck

– Wo soll die Gesellschaft ihren Sitz haben (die Adresse)

– Wird die GmbH auf bestimmte Zeit errichtet oder unbegrenzt

Wenn Sie nunmehr hierüber schon Klarheit haben, können Sie gerne das nachfolgende Formular ausfüllen und einen Termin zur Besprechung dieser Punkte bei mir in meiner Kanzlei vereinbaren.

Beachten Sie bitte, wenn Sie dieses Formular ausfüllen und absenden, haben Sie eine anwaltliche Leistung in Anspruch genommen. Ich werde Sie danach kontaktieren um das weitere Vorgehen zu besprechen. Es sind sohin zumindest die Kosten für eine Besprechung in Höhe von EUR 180,00 von Ihnen zu tragen.

Die Kosten für die Gründung einer GmbH.

Sofern Sie wünschen, einen Standard-Gesellschaftsvertrag zu verwenden, kann ich Ihnen die Gründung Ihrer GmbH für EUR 2.000,– + USt und Barauslagen anbieten. Hierin enthalten ist

  • die Erstellung des Gesellschaftsvertrages,
  • die Erstellung der Beschlussfassungspunkte für die erste Generalversammlung,
  • der Musterzeichnungserklärung,
  • der Firmenbuchanmeldung sowie
  • die Durchführung der Firmenbuchanmeldung.

Die Gerichtsgebühren und die Kosten des Notars kommen jedoch noch zusätzlich hinzu.